Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Forschungszentrum Jülich - Jahresbericht 2012

76 Forschungszentrum Jülich | Jahresbericht 2012 Das Forschungszentrum Jülich wurde am 11. Dezember 1956 vom Land Nordrhein-Westfalen gegründet. Am 5. Dezember 1967 erfolgte die Umwandlung in eine GmbH mit den Gesell- schaftern Bundesrepublik Deutschland und Land Nordrhein- Westfalen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, • naturwissenschaftlich-technische Forschung und Entwick- lung an der Schnittstelle von Mensch, Umwelt und Techno- logien zu betreiben, • weitere nationale und internationale Aufgaben auf dem Ge- biet der Grundlagen- und anwendungsnahen Forschung, ins- besondere der Vorsorgeforschung, zu übernehmen oder sich hieran zu beteiligen, • mit der Wissenschaft und Wirtschaft in diesen Forschungs- bereichen zusammenzuarbeiten sowie das Wissen der Gesell- schaft im Rahmen von Technologietransfers weiterzugeben. Organe Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Entschei- dungsorgan der Forschungszentrum Jülich GmbH. Der Aufsichtsrat überwacht als Organ die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Er entscheidet über die wichtigen forschungsrelevanten und finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft. Der Vorstand führt die Geschäfte der Forschungszentrum Jülich GmbH nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags. Er berichtet dem Aufsichtsrat. Gremien Der Wissenschaftlich-Technische Rat (WTR) und der Wissen- schaftliche Beirat (WB) sind Gremien der Gesellschaft. Der WTR berät die Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung in allen Fragen der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft sowie in wissenschaftlichen und technischen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Der Wissenschaftliche Beirat (WB) berät die Gesellschaft in wissenschaftlich-technischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehören etwa die Strategie und Planung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des Zentrums, die För- derung der optimalen Nutzung der Forschungsanlagen oder Fragen der Zusammenarbeit mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen. Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus Mitgliedern, die nicht Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Gesellschaft sind. Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats ist Mitglied des Aufsichtsrates. Gesellschafterversammlung Der Gesellschafter Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Bil- dung und Forschung führt den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung. Aufsichtsrat Ministerialdirektor Dr. Karl Eugen Huthmacher (Vorsitz) Bundesministerium für Bildung und Forschung Staatssekretär Helmut Dockter (Stv. Vorsitz) Ministerium für Innovation, Wissen- schaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Dr.-Ing. Manfred Bayerlein TÜV Rheinland AG Organe und Gremien Prof. Dr. Ulrike Beisiegel Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Wolfgang Berens Westfälische Wilhelms-Universität Münster Ministerialdirigent Berthold Goeke Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit (BMU) Staatssekretär Peter Knitsch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz des Landes NRW Dr. Arnd Jürgen Kuhn Forschungszentrum Jülich, Institut für Bio- und Geowissenschaften Ministerialdirigent Prof. Dr. Diethard Mager Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Prof. Dr. Uwe Pietrzyk Forschungszentrum Jülich, Institut für Neurowissenschaften und Medizin Dr. Heike Riel IBM Research – Zürich Ministerialdirigentin Dr. Beatrix Vierkorn-Rudolph Bundesministerium für Bildung und Forschung Aufsichtsrat

Pages